Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie weiterhin mit der Ihnen vertrauten Qualität betreuen!
Doch ohne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir Ihre berechtigten Erwartungen an uns nicht erfüllen. Unsere Angestellten erwarten zu Recht eine angemessene Vergütung für ihre engagierte Arbeit.
Die aktuellen Preissteigerungen betreffen auch unsere Praxis. Dazu zählen:
- gestiegene Energiekosten,
- erhöhte Mieten,
- und die allgemeine Teuerung, die Sie selbst bei jedem Einkauf spüren.
Unsere Herausforderung als Zahnärztinnen und Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat sich in den letzten 35 Jahren nicht verändert, obwohl sich die Lebenshaltungskosten enorm gesteigert haben. Zum Vergleich: Vor 35 Jahren kostete ein Liter Benzin 50 Cent!
Leider gibt es ein weit verbreitetes Missverständnis:
Der 3,5-fache Steigerungssatz in der privaten Gebührenordnung bedeutet nicht, dass wir für die gleiche Leistung das 3,5-fache der gesetzlichen Vergütung erhalten. Tatsächlich werden über 100 Leistungen inzwischen besser durch die gesetzlichen Krankenkassen vergütet.
Was bedeutet das konkret?
Um eine vergleichbare Vergütung wie bei der gesetzlichen Krankenkasse zu erzielen, müsste der Steigerungsfaktor in der privaten Gebührenordnung bei 3,8 liegen.
Das bedeutet, dass viele Leistungen nur noch durch eine Anpassung der Gebühren wirtschaftlich erbracht werden können.
Unsere Werte bleiben gleich
Gute Zahnmedizin ist keine Massenabfertigung. Sie erfordert Zeit, Präzision und höchste Sorgfalt. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir sicherstellen, dass unsere Leistungen weiterhin höchsten Ansprüchen genügen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Zahnarztpraxis in Baden-Württemberg